Schulordnung



Bei der Schulordnung handelt es sich um ein Gesetz, das seit 1974 in Kraft ist (BGBL. Nr. 373/1974) . Die letzte Aktualisierung fand am 8.6.2020 statt (BGBL. II Nr. 256/2020).

Die wesentlichen Punkte der Schulordnung finden Sie hier zusammengefasst:

  • Die Schülerinnen und Schüler haben die Aufgabe, durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.
  • Die SchülerInnen müssen regelmäßig an jeder Form des Unterrichts (auch Schulveranstaltungen, schulbezogenen Veranstaltungen, Berufspraktischen Tagen, ...) teilnehmen.
  • Wenn ein Schüler/eine Schülerin zu spät kommt, muss dem Lehrer/der Lehrerin ein Grund dafür genannt werden.
  • Schülerinnen und Schüler müssen am Unterricht mit der entsprechenden Kleidung teilnehmen (z.B. Bewegung und Sport) und auch die nötigen Unterrichtsmittel (wie z.B. Schreibsachen, Klebstoff, Schere, …) zur Hand haben.
  • Schülerinnen und Schüler müssen die Einrichtung und Anlagen der Schule und auch zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel schonend behandeln.
  • Gegenstände, die die Sicherheit oder den Schulbetrieb stören, dürfen NICHT mitgebracht werden.
  • Wenn Schülerinnen oder Schüler im Unterricht mit Geräten oder Maschinen arbeiten, die eine Gefährdung verursachen können, müssen sie auf die nötigen Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam gemacht werden. Sollten sich SchülerInnen nicht an diese Sicherheitsvorschriften halten, so werden sie zunächst ermahnt und können letztendlich (bei wiederkehrendem Verstoß) auch von diesem Bereich des Unterrichts ausgeschlossen werden.
  • SchülerInnen, LehrerInnen und sonstiges Personal der Schule, die mit der Aufsicht der Schülerinnen und Schüler betraut sind, müssen besondere Ereignisse, die die Sicherheit gefährden, unverzüglich der Schulleiterin melden.
  • In der Schule müssen Maßnahmen festgelegt werden, damit in einem möglichen Katastrophenfall (z.B. Brand) die Gefährdung aller SchülerInnen vermieden wird.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen die Erkrankung ihres im Haushalt lebenden Kindes umgehend der Schule melden.
  • Folgende Erziehungsmittel sind im Schulunterrichtsgesetz (§47, Abs. 1) vorgesehen:
  • Bei positivem Verhalten der Schülerinnen und Schüler: Ermutigung, Lob, Dank und Anerkennung
  • Bei negativem Verhalten der Schülerinnen und Schüler: Aufforderung, Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung von versäumten Pflichten, Beratendes/belehrendes Gespräch mit dem Schüler / der Schülerin oder dem/der Erziehungsberechtigten. 
  • Die Erziehungsmittel sollen unmittelbar erfolgen und in einem sinnvollen               Bezug zum Verhalten des Schülers/der Schülerin stehen.
  • Sowohl der Genuss von alkoholischen Getränken als auch Rauchen sind generell verboten.
  • Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, jede Wohnortänderung / Telefonnummernänderung unverzüglich der Schule zu melden.